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Recht
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen“–
Helmut Schmidt
Neben der klassischen Steuerberatung, wie z. B. Steuererklärung und Jahresabschluss, betreuen wir als Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte Unternehmen und Unternehmer ebenso wie Privatpersonen mit Immobilien- oder Kapitalvermögen umfassend in allen steuerlichen Belangen. Im Vorfeld unternehmerischer wie privater Entscheidung werden sich oftmals keine oder nur unzureichend Gedanken über die steuerlichen Folgen gemacht. Ziel unserer Beratung ist nicht nur die Aufklärung über die steuerlichen Auswirkungen, sondern insbesondere auch das Aufzeigen von Gestaltungsalternativen, mit denen sich Ihre Steuerbelastung reduzieren oder sogar vermeiden lässt.
Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung
Im Steuerstrafrecht, bei Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung, geht es regelmäßig um zwei Dinge:
Einerseits das materielle Steuerrecht, also die Frage, ob der Steueranspruch tatsächlich in der vorgeworfenen Höhe entstanden ist – andererseits das Steuerstrafrecht, das Strafprozessrecht und die Frage der Strafzumessung.
Für das materielle Steuerrecht benötigen Sie einen Steuerfachmann, für das Steuerstrafrecht und das Strafprozessrecht benötigen Sie, sobald die Bußgeld- und Strafsachenstelle bei den Finanzbehörden oder die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Wirtschaftswelt und Gesellschaftsrecht
Das Wirtschaftsleben wird heute dominiert von Gesellschaften unterschiedlichster Art. Der Zusammenschluss von Personen und die Aufbringung von Kapital zu Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks sind heute in allen Bereichen der Wirtschaft zwingende Voraussetzung, um unter Wettbewerbsbedingungen die angestrebten wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und am Markt zu bestehen.
Mit der Gründung von Gesellschaften, deren Führung im Wirtschaftleben und deren Beendigung sind vielfältige Fragen insbesondere des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und Erbrechts verbunden.
Die im Jahr 2018 veranlagten Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen beliefen sich auf 84,7 Milliarden Euro. Die Bundesländer nahmen davon 6,7 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer ein und erreichten damit fast wieder den Höchststand des Jahres 2016 (6,8 Milliarden Euro).
Grund genug, sich um eine steueroptimierte Nachfolgegestaltung zu kümmern.
Immobilien – Erbe, Bewertung, Steuern
Immobilien stellen häufig den größten Teil des persönlichen oder betrieblichen Vermögens dar. Umso gewichtiger ist eine steueroptimierte Gestaltung der Verhältnisse rund um Ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Gewerbeobjekt. In Betracht kommen hier Fragestellungen aus dem Steuerrecht, dem Bewertungsrecht, ebenso wie aus dem Erbrecht, dem Erbschaftsteuerrecht, dem Schenkungsteuerrecht oder dem Gesellschaftsrecht.
Unser Leistungsangebot im Immobilienrecht
Unser Team der Kanzlei DENGLER berät Sie gerne umfassend in Ihren rechtlichen und steuerlichen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere bei: