Das Wirtschaftsleben wird heute dominiert von Gesellschaften unterschiedlichster Art. Der Zusammenschluss von Personen und die Aufbringung von Kapital zu Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks sind heute in allen Bereichen der Wirtschaft zwingende Voraussetzung, um unter Wettbewerbsbedingungen die angestrebten wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und am Markt zu bestehen.
Mit der Gründung von Gesellschaften, deren Führung im Wirtschaftleben und deren Beendigung sind vielfältige Fragen insbesondere des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und Erbrechts verbunden.
Die Frage nach der passenden Rechtsform bei Gründung, das Gründungsprozedere, die Kapitalaufbringung, die Aufnahme von Gesellschaftern, der Gesellschafterbeitritt, der Gesellschafterwechsel und zuletzt die Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft erfordern ein großes Maß an interprofessionellem steuerrechtlichem und gesellschaftsrechtlichem Know-how und Erfahrung im Umgang hiermit.
Bei einer Gesellschaftgründung stehen unterschiedlichen Rechtsformen zur Auswahl:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR
- die Partnerschaftsgesellschaft – PG
- die Offene Handelsgesellschaft – OHG
- die Kommanditgesellschaft – KG
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
- die Kommanditgesellschaft in Form der GmbH & Co.KG
- die Aktiengesellschaft.
Weitere eher seltene Rechtsformen auch als Kombinationen sind noch vorhanden.
Auch bei besonderen Gestaltungsformen wie gewerblich geprägte Personengesellschaften, Betriebsaufspaltung, Verpachtung des Gewerbebetriebs im Ganzen, typisch und atypisch stille Gesellschaften und Unterbeteiligungen können wir von DENGLER Sie umfassend beraten und begleiten.