Auf das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres sind nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch viele Personengesellschaften, Einzelkaufleute und Einzelunternehmen zur Aufstellung eines Jahresabschlusses – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV), Anhang und ggf. Lagebericht – sowie einer Steuerbilanz verpflichtet.
Auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen bedürfen für ihre Betriebe gewerblicher Art entsprechender Gewinnermittlungen.
Auf Grundlage der Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihren rechtsformspezifischen Jahresabschluss nach Handelsrecht und Steuerrecht unter Optimierung Ihrer Steuerlast.
Bilanzrechtliche Wahlrechte schöpfen wir zu Ihren Gunsten aus.
Bei kleineren Gewerbetreibenden und Freiberuflicher fertigen wir für Sie die Einnahmen-Überschussrechnung unter Einbindung der jeweils steuerlichen Vorschriften.
Eine abschließende Abschlussbesprechung findet grundsätzlich nach Fertigstellung der Gewinnermittlungen in unserem Hause statt. Neueste Technik ermöglicht es, Ihre Zahlen für Sie so aufzubereiten, dass Sie innerhalb kurzer Zeit einen vollständigen Überblick der wirtschaftlichen und finanziellen Lage Ihres Unternehmens erhalten.
Wir, die Kanzlei DENGLER, nehmen uns bei der Abschlussbesprechung Zeit für ein Jahresgespräch, innerhalb dessen die aktuelle Situation Ihres Unternehmens erörtert wird.
Die Auseinandersetzung mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens im Jahresgespräch dient auch als Basis für strategische Überlegungen über die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens.