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Steuer

Steuerberatung

Nachhaltige Steuerberatung erfordert individuelle Lösungen von Experten für Steuerrecht

In dem Bereich der Steuerberatung liegt unser Schwerpunkt auf der individuellen Beratung und Betreuung unserer Mandanten. Neben der klassischen Steuerberatung, wie z. B. Steuererklärung, Erstellen von Jahresabschlüssen (Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. Lagebericht) oder sonstigen Gewinnermittlungen, bietet Ihnen unser Team aus Steuerberatern und Steuerfachanwälten spezielle Kenntnisse rund um steuerrechtliche und wirtschaftliche Anliegen und Fragen Ihrer unternehmerischen und privaten Dispositionen.

Finanzbuchhaltung für Ihren Unternehmenserfolg

Buchhaltung individuell und optimiert

Die Organisation der Finanzbuchhaltung richtet sich stets nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlich auferlegten Buchführungspflichten und gewährleisten das Einhalten von gesetzlichen Abgabefristen.

Darüber hinaus ist es unser Ziel, durch eine fundierte und ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zu erstellen, um zeitnah Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen, die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung Ihres Unternehmens im Auge zu behalten und Impulse zu setzen.

Lohnbuchhaltung

Geben Sie Ihre Lohnbuchhaltung in kompetente Hände – Wir entlasten Sie

Die Lohnabrechnung von Arbeitnehmer in einem Unternehmen gehört heute mit zu den schwierigsten Aufgaben eines Arbeitgebers. Die Gemengelage von Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerrecht, Zivilprozessrecht und Unterhaltsrecht verbunden mit dem elektronischen Abrechnungs- und Meldewesen stellt hohe rechtliche und technische Anforderungen an die Kompetenz des Unternehmens. Dies birgt bei fehlerhafter Handhabung über lange Jahre hinweg erhebliche Risiken für das Unternehmen.

Die Überantwortung der Lohnbuchführung in kompetente Hände entlastet den Arbeitgeber erheblich. Die Organisation der Lohnbuchführung richtet sich stets nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Steuererklärung und Einkommensteuererklärung

Kompetente Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung und Einkommensteuererklärung hilft, Steuern zu sparen

Die Komplexität des Steuerrechts macht die Steuererklärung gerade für kleine- und mittelständische Unternehmen, aber auch für viele Privatpersonen, zu einer schwierigen, zeitaufwändigen Aufgabe. Deshalb beraten und unterstützen wir Sie gerne mit unserem Team aus Steuerberatern und Steuerfachanwälten mit der Anfertigung Ihrer Steuererklärung, um Ihre Steuerlast und Einkommensteuer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften reduzieren zu können.

Jahresabschluss mit Bilanz und GuV

Auf das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres sind nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch viele Personengesellschaften, Einzelkaufleute und Einzelunternehmen zur Aufstellung eines Jahresabschlusses – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV), Anhang und ggf. Lagebericht – sowie einer Steuerbilanz verpflichtet.

Auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen bedürfen für ihre Betriebe gewerblicher Art entsprechender Gewinnermittlungen.

Auf Grundlage der Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihren rechtsformspezifischen Jahresabschluss nach Handelsrecht und Steuerrecht unter Optimierung Ihrer Steuerlast.

Steuerliche Vertretung

Bei Außenprüfungen, Betriebsprüfungen und Steuerfahndungsprüfungen, ebenso wie bei Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzbehörden oder Klageverfahren vor den Finanzgerichten und Strafgerichten, vertreten und beraten wir in der Kanzlei DENGLER Sie kompetent und durchsetzungsfähig. Wir setzen uns für Sie ein!

Unser Leistungsangebot rund um die steuerliche Vertretung

Rechtsbehelf

Wir vertreten Sie beim Finanzamt

Häufig entstehen Konflikte mit dem Finanzamt bezüglich der korrekten Anwendung steuerlicher Vorschriften. Rechtsbehelfe (z.B. Einspruch, Klage, Revision) mit fundierter Argumentation gegen Finanzamtsentscheidungen führen daher vielfach zumindest zu teilweisem Erfolg.

Einspruch – Klage – Revision

Gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung stehen diverse Rechtsbehelfe zur Verfügung: regelmäßig zunächst der Einspruch, sodann die Klage vor den Finanzgerichten bzw. die Revision vor dem Bundesfinanzhof.