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Erbe

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Lassen Sie nicht andere über Sie entscheiden!

Egal ob durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder auch nur durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter, jedem kann es passieren, dass er irgendwann im Laufe seines Lebens nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen bzw. eigene Entscheidungen zu treffen.

Was dann? Was passiert in einem solchen Fall der vorübergehenden oder sogar dauerhaften eigenen Handlungsunfähigkeit? Wer entscheidet für mich? Wer sorgt für mich und meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? Wer verwaltet mein Vermögen und kümmert sich um alle meine sonstigen Angelegenheiten? Lassen Sie sich bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vom Anwalt ausführlich beraten.

Testament und Testamentsgestaltung

Erben und Vererben. Es ist nie zu früh für eine eindeutige Testamentsgestaltung vom Anwalt

Umfragen zufolge haben nur ca. ein Drittel aller Bundesbürger ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet. Mehr als die Hälfte der Testierenden hat bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung keine fachkundige Beratung in Anspruch genommen, weshalb Schätzungen zufolge ein Großteil der selbst errichteten Testamente wegen Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften unwirksam sein dürfte oder der letzte Wille des Testierenden wegen falsch gewählter Formulierungen nicht erreicht wird.

Ohne Testament bzw. Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge

Erbengemeinschaft mit Miterben

Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.
– Johann Capar Lavater

Mehrere Erben (Miterben) bilden eine Erbengemeinschaft

Unabhängig davon, ob der Erblasser die Erbfolge mittels eines Testaments bzw. eines Erbvertrages vorgegeben hat oder die gesetzliche Erbfolge eintritt, wird der Erblasser regelmäßig nicht nur von einer Person allein (Alleinerbe), sondern von mehreren Personen beerbt. Die einzelnen Personen werden als Miterben bezeichnet und bilden zusammen eine Erbengemeinschaft.

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung stellt eines der bedeutendsten Instrumente des deutschen Erbrechts dar

Hauptgrund für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist in der Regel der Wunsch des Erblassers, dass sein testamentarisch verfügter letzter Wille nach seinem Ableben auch tatsächliche umgesetzt wird. Die Testamentsvollstreckung trägt darüber hinaus nicht nur dazu bei, Streit um das Erbe bzw. Streit unter den Miterben zu vermeiden, sondern bietet auch Gewähr dafür (jedenfalls dann, wenn die Testamentsvollstreckung von einem Fachmann durchgeführt wird), dass der Nachlass ordnungsgemäß verwaltet und abgewickelt wird.

Pflichtteilsansprüche

Wer soll erben und wer nicht? Wie wird das Erbe verteilt? Die Grenzen der testamentarischen Freiheit

Der Erblasser kann über seinen Nachlass grundsätzlich frei verfügen und durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den oder die Erben bestimmen (Grundsatz der Testierfreiheit).

Die wichtigste Einschränkung dieses Grundsatzes stellt das in den §§ 2303 ff. BGB geregelte Pflichtteilsrecht dar.

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten – Abkömmlinge, Eltern und Ehegatte

Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören neben den Abkömmlingen des Erblassers (Kinder, Enkelkinder usw.) auch dessen Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers.

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge richtig planen

Die Unternehmensnachfolge ist für jeden Unternehmer ein unumgängliches Thema, mit welchem sich jeder Unternehmer befassen muss, um die Zukunft seines Unternehmens abzusichern. Für jeden Unternehmer ist es im Laufe der Zeit von Bedeutung, sich zu entscheiden, ob man in den hart erarbeiteten Ruhestand gehen, sein Unternehmen an einen Angehörigen weitergeben oder es verkaufen möchte. Wir in der Kanzlei DENGLER bieten Ihnen, unabhängig von Ihren Beweggründen, eine professionelle Begleitung vom Erstgespräch bis hin zum Abschluss der erforderlichen Vertragsdokumente, Testamente, gemeinschaftlichen Testamente, Pflichtteilsverzichte, Erbverträge, um Ihre Unternehmensnachfolge nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.