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Lohnbuchhaltung

Geben Sie Ihre Lohnbuchhaltung in kompetente Hände – Wir entlasten Sie

Die Lohnabrechnung von Arbeitnehmer in einem Unternehmen gehört heute mit zu den schwierigsten Aufgaben eines Arbeitgebers. Die Gemengelage von Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerrecht, Zivilprozessrecht und Unterhaltsrecht verbunden mit dem elektronischen Abrechnungs- und Meldewesen stellt hohe rechtliche und technische Anforderungen an die Kompetenz des Unternehmens. Dies birgt bei fehlerhafter Handhabung über lange Jahre hinweg erhebliche Risiken für das Unternehmen.

Die Überantwortung der Lohnbuchführung in kompetente Hände entlastet den Arbeitgeber erheblich. Die Organisation der Lohnbuchführung richtet sich stets nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Wir von DENGLER bieten Ihnen mit einer spezialisierten Lohnabteilung ausschließlich für diesen Bereich über die DATEV-Lohn- und Gehaltsprogramme verlässliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter unter Beachtung von sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Vorgaben. Wir stellen auch für alle Gewerke im Bauhaupt- und Baunebengewerbe unsere fach- und sachkundige Dienstleistung zur Verfügung.

Gleichzeitig können wir bei der optimalen Gehaltsstruktur Ihres Unternehmens behilflich sein und bei Bedarf bei Entscheidungen im Personalbereich mitwirken. Mit modernster EDV erstellen wir für Sie auf Wunsch Ihr persönliches Lohnbuchführungspaket einschließlich unterschiedlicher Auswertungslösungen.

Wir bieten an

  • Monatliche Lohnabrechnungen
  • Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise
  • Monatliche Auswertungsstandards
  • Datenübergabe an die Finanzbuchhaltung
  • Pflege der Personalstammdaten
  • Erfüllung der gesetzlichen Meldeerfordernisse
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaft und Künstlersozialkasse
  • Mitwirkung bei der Lohnsteueraußenprüfung der Finanzverwaltung
  • Mitwirkung bei der Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Unser Service im Rahmen der Lohnbuchhaltung

Gerne besprechen wir alle Fragen mit Ihnen persönlich. Dies gilt auch bei den oft komplexen und risikoreichen Fragen im Zusammenhang mit Lohnpfändungen bei Ihren Arbeitnehmern. Die Lohnbuchhaltung stellt bei der umfassenden Mandantenbetreuung für uns als Steuerkanzlei ein wichtiges Betätigungsfeld dar. Wir bieten Ihnen vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit, sorgen für einen reibungslosen Ablauf und gewährleisten höchste Transparenz.

Gerne richten wir für Sie die Unternehmens- und Arbeitnehmerdaten ein, erfassen die Lohndaten, führen Lohnabrechnungen und die gesetzlich geregelten Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung für Sie durch. Außerdem stellen wir Ihnen gerne Lohnbescheinigungen aus und Anträge für Sozialversicherungsträger oder Arbeitsagenturen.

Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Anstellungsverträgen oder Aufhebungsverträgen bieten wir gerne die Unterstützung unserer Rechtsexperten an.