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Erbrecht – in Kombination mit Steuer-, Familien- und Gesellschaftsrecht

Die im Jahr 2018 veranlagten Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen beliefen sich auf 84,7 Milliarden Euro. Die Bundesländer nahmen davon 6,7 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer ein und erreichten damit fast wieder den Höchststand des Jahres 2016 (6,8 Milliarden Euro).

Grund genug, sich um eine steueroptimierte Nachfolgegestaltung zu kümmern.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen unter Umständen eine fatale Belastung für das vererbte Vermögen dar, sodass z. B. übertragene Immobilien verkauft oder Unternehmen zerschlagen werden müssen. Beachtet werden sollten allerdings nicht nur steuerliche Ziele, sondern insbesondere auch persönliche und familiäre Belange unter Berücksichtigung erbrechtlicher Vorgaben. Unerlässlich ist dies vor allem im Bereich der Unternehmensnachfolge, aber auch im Privatbereich dürfte die Wahrung des Familienfriedens neben der steueroptimierten Nachlassregelung im Interesse des Erblassers liegen. Entscheidend ist deshalb die fachübergreifende und eng verzahnte Beratung sowohl im Steuerrecht als auch in Kombination mit Erbrecht bzw. Familienrecht.

Unser Team von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut Sie gerne kompetent und individuell bei der steuerlich und rechtlich optimalen Gestaltung Ihrer Nachfolge und unterstützt Sie dabei insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Steuer- und erbrechtlich optimierte Gestaltung der Nachfolge
  • Lebzeitige Vermögensübertragungen / Schenkungen, Nießbrauch
  • Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Erben, z. B. Ausschlagung oder Pflichtteilsanspruch
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Bewertung von Betriebsvermögen, Immobilienvermögen, Versorgungsleistungen
  • Vertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten vor dem Nachlassgericht oder bei Erbstreitigkeiten
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